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Ausbau öffentliche Toiletten im Hamburger Stadtgebiet

Die nach wie vor große Bedeutung eines leistungsfähigen und ebenso bedarfsgerechten Netzes an öffentlichen Toiletten in unserer Stadt steht wohl außer Frage. Es ist deshalb weiterhin dringend geboten, leicht erreichbare und barrierefreie Anlagen dieser Art flächendeckend und in bester Qualität vorzuhalten. Darüber hinaus ist es ein außerordentlich wichtiger Baustein zur Hebung der Lebensqualität in der ganzen Stadt.

Sicherlich stellen in Hamburg die bereits vorhandenen Anlagen eine zunächst grundsätzliche, aber noch zu erweiternde Abdeckung, sicher. Jedoch ist das bereits vorhandene Angebot bedarfsgerecht zu ergänzen und auszubauen, insbesondere in den äußeren Stadtteilen, die diesbezüglich unterversorgt sind.

In einer älter werdenden Gesellschaft wird der Ruf nach zusätzlichen modernen Toiletten immer lauter. Aber nicht nur Seniorinnen und Senioren sondern auch Familien mit Kindern und Menschen mit Behinderungen sind von einem punktuellen Fehlen solcher Einrichtungen betroffen.

Weiterhin sind die mitunter kaum ausreichenden Beschilderungen und die „gebrauchsunfreundlichen“ Öffnungszeiten zu verbessern.

Neben den rein öffentlichen Toiletten sollten zukünftig weitere Potentiale - wie bereits in anderen Städten geschehen - im gesamten Einzelhandel und in weiteren öffentlich zugänglichen Orten gefunden und genutzt werden.

Eine darüber hinaus sinnvolle Ergänzung könnten mobile und temporäre Anlagen, nebst Trinkwasserspendern, in Parks und an anderen stark frequentierten Grün- und Erholungsflächen während der wärmeren Jahreszeit darstellen und manch unhygienische Situation in „toilettenfreien“ Zonen entschärfen.

Mehr Beleuchtung und Wartung von Gehwegen

Mangelhafte beleuchtete Fußwege sind nicht nur für Menschen mit eingeschränkten Sehvermögen ein Hindernis. Sie sind auch insbesondere für ältere Menschen Barrieren bei der Nutzung der Gehwegen. Sofern Straßenbäume die Ursache für die mangelnde Beleuchtung sind, können restlichtreflektierende Gehwegbeläge für eine Besserung sorgen. Stolperfallen bei Bodenbewegungen durch zu große Platten können durch kleinere Gehwegplatten erheblich reduziert werden.

Gefordert wird, eine ausreichende Beleuchtung der Gehwege zu gewährleisten und für Gehwege zur Verhinderung von Stolperfallen eine regelmäßige Wartung nach einem festen Wartungsplan aufzustellen.

Mehr Sicherheit für den zu-Fuß-gehenden Verkehr an Bushaltestellen beim Ein- und Ausstieg

Ein- und noch stärker aussteigende Busfahrgäste sind an Haltestellen, an denen sie zur Erreichung des Gehweges einen Radstreifen oder Radweg queren müssen, in hohem Maße gefährdet. Rad- und Rollerfahrende fahren zuweilen ungeachtet der Fußgänger*innen weiter oder versuchen, sich durch den Radstreifen oder Radweg querende Fußgänger*innen hindurch zu lavieren. Bei vielen Menschen besteht Unsicherheit bezüglich der für solche Lagen geltenden Regelungen. Oft ist der Platz zwischen Haltebereich der Busse und Radstreifen oder Radweg für die Aussteigenden und deren mitgeführte Gegenstände wie insbesondere Rollatoren zu knapp, wobei bei rückwärtsgewandtem Aussteigen, wie mit Rollatoren angezeigt, die aussteigende Person querende Radfahrende nicht sehen kann. Der Appell an alle Verkehrsteilnehmer*innen zu Rücksichtnahme und Aufmerksamkeit in § 1 StVO reicht hier nicht aus.

Während die StVO das rechtsseitige Passieren von Straßenbahnen während des Haltevorgangs an gekennzeichneten Haltestellen auf nicht abgetrennten Gleisen durch Fahrzeuge aller Art untersagt, gibt es eine solche Regelung für Bushaltestellen nicht. Daher wird gefordert,

an Bushaltestellen zur Sicherheit der Fahrgäste, Rad- und Rollerfahrende während des Ein- und Ausstiegs von Busfahrgästen zu verpflichten, solange zu warten, bis sie die Haltestelle ohne Gefährdung der Busfahrgäste passieren können. Bei parallel zum Gehweg geführten hochbordigen Radwegen ist Rad- und Rollerfahrenden zu untersagen, den Bus zu passieren; sie müssen verpflichtet werden, hinter dem Bus anzuhalten, solange dieser rechts blinkt.

Mehr Kontrolle und stärkeres Sanktionieren illegaler Nutzung von Gehwegen

Die illegale Nutzung öffentlicher Gehwege und sonstiger Fußgängerbereiche insbesondere durch Rad- und E-Rollerfahrende sowie Autofahrende bzw. deren Fahrzeuge muss konsequenter geahndet werden. Der Überwachungsdruck ist erheblich zu erhöhen.

Leider hat die illegale Nutzung von Gehwegen und sonstigen Fußgängerbereichen durch Rad- und Rollerfahrende in Hamburg ein erhebliches Ausmaß angenommen.  Teilweise wird mit E-Rollern mit hoher Geschwindigkeit in dichte Menschenmengen in Fußgängerzonen hineingefahren. Der Schutz vor Verletzung, den Kennzeichnungen als Fußgängerzonen für zu Fuß Gehende suggerieren, läuft zunehmend leer. Besonders verletzliche Personen, wie es insbesondere kleine Kinder und ältere und in ihrer Beweglichkeit eingeschränkte Menschen sind, müssen sich wieder ungefährdet auf Gehwegen und in sonstigen Fußgängerbereichen bewegen können. Daher muss der Kontrolldruck erheblich erhöht werden, auch wenn dies eine Aufstockung des eingesetzten Personals erfordern sollte. Ohne mehr Kontrollen und diesen folgende Sanktionen lassen sich erkennbar zu viele Rad- und Rollerfahrende nicht von einem Fußgänger gefährdenden Verhalten abhalten.

Fokus auf Fußwege

Fußwege stehen leider allzu oft nicht im Rampenlicht der Verkehrsplanung. Doch gerade für Menschen, die sich selbst als Menschen mit Beeinträchtigungen wahrnehmen, ist der öffentliche Raum oft voller unüberwindbarer Hindernisse. Unebenheiten, Wasserlöcher, Wurzeln und Kanten sind Stolperfallen, die zu Stürzen und Verletzungen führen können. Für sichere Fußwege spielt neben der Beseitigung von Stolperfallen auch die Beleuchtung eine entscheidende Rolle, denn gute Lichtverhältnisse sind die Voraussetzung, um auch in den dunklen Abend- und (in den Wintermonaten) Nachmittagsstunden Unebenheiten und Hindernisse rechtzeitig erkennen zu können.

Leider sind auch im Bezirk Eimsbüttel nicht alle Fußwege ausreichend beleuchtet. Das liegt unter anderem daran, dass die vorhandene Straßenbeleuchtung häufig primär auf die Fahrbahn und Radwege ausgerichtet ist. Um den Fußverkehr sicherer zu machen, bedarf es daher vielerorts keiner zusätzlichen Beleuchtung, sondern vielmehr eines Umdenkens in der Prioritätensetzung. Denn während Autos und Fahrräder über eigene Beleuchtungsanlagen verfügen, bleiben Fußgängerinnen und Fußgänger ohne externe Beleuchtung im Dunkeln. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende muss sich daher für die Umsetzung eines „Audit Fußwegebeleuchtung“ sowie eines darauf aufbauenden Konzeptes zur Verbesserung der Fußwegebeleuchtung einsetzen. Folgende Aspekte sind dabei zu berücksichtigen:

  1. Es soll eine Beurteilung der bestehenden Beleuchtungssituation auf Eimsbüttels Fußwegen vorgenommen werden, die die Anforderungen und Bedürfnisse aller Nutzer:innen berücksichtigt. Dabei sollten mögliche Mängel identifiziert und deren Beseitigung priorisiert werden.
  2. Auf der Grundlage der Beurteilungsergebnisse soll ein detailliertes Beleuchtungskonzept entwickeln werden, das Standorte benennt, an denen eine zusätzliche oder verbesserte Beleuchtung der Fußwege erforderlich ist. Hierbei sollen auch die technischen Anforderungen erörtert und insbesondere geprüft werden, inwieweit eine geänderte Ausrichtung der bereits vorhandenen Laternen bereits dazu beitragen kann, Fußwege besser auszuleuchten und damit sicherer zu gestalten.
  3. Die Durchführung des „Audits Fußwegebeleuchtung“ sowie die Ausarbeitung des darauf aufbauenden Konzepts zur Verbesserung der Fußwegebeleuchtung soll in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit Ausschuss für Mobilität, dem Verein Fuß e.V., sowie dem Eimsbütteler Senioren- und Inklusionsbeirat realisiert werden.

Transparenz der Kosten in Pfegeeinrichtungen herstellen
Transparenz der Kosten in Pfegeeinrichtungen herstellen

Der SPD-Bundesparteitag möge beschließen:

  1. Der SPD-Bundesvorstand und die SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Betreiber stationärer Pfegeeinrichtungen verpfichtet werden, die von den Pfegebedürftigen zu tragenden Kosten transparent zu machen, 
  2. die Kosten für die Unterkunft nach den im Wohnraum-Mietrecht geltenden Grundsätzen gedeckelt werden; dies gilt insbesondere für die Investitions- und Modernisierungskosten,
  3. und die Personalkosten in voller (Tarif-)Höhe von den Pfegekassen zu tragen sind.

BPT Juni 2025 Antrag G40

Anpassung der Rentenformel für eine gerechte Rente

Aufgabe einer sozialdemokratischen Rentenpolitik muss es sein, die Rentenformel an die jetzige und künftige Gesellschaft anzupassen. Sozialpolitische Zielsetzung eines gesetzlichen Alterssicherungssystems darf nicht nur die Vermeidung von Altersarmut sein.

Generationsgerechtigkeit bedeutet vor allem, dass die Beitragszahler bereits in jungen Jahren darauf vertrauen können, im Versicherungsfall eine Altersversorgung zu erhalten, die einen gesellschaftlichen und sozialen Abstieg im Alter ausschließt. Es muss der Grundsatz gelten, dass jahrzehntelange Arbeit auch ein angemessenes Leben im Alter ermöglicht.

Es ist falsch, den Wert der Arbeit nur nach der Höhe des erzielten Einkommens zu bewerten. Der mit der Rentenreform 1992 abgeschaffte Zeitfaktor muss daher wieder bei der Berechnung der individuellen Rente berücksichtigt werden.

Auch im Hinblick auf eine Erwerbstätigenversicherung zeigt das Beispiel Österreich, dass die Einbeziehung der Beamtenversorgung in die soziale Alterssicherung nur gelingen kann, wenn die soziale Rentenversicherung ähnliche Bedingungen bzw. Berechnungsgrundlagen wie die Beamtenversorgung hat.

Statt immer neue Ausnahmeregelungen zu schaffen, wäre zu prüfen, ob es nicht gerechter ist, z.B. das Drittel der persönlichen Entgeltpunkte für die Beitragszeiten mit der geringsten Bewertung auf den Durchschnitt der persönlichen Entgeltpunkte anzuheben.

BPT Juni 2025 Antrag S05