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Fußverkehr ins Rampenlicht
Beleuchtungsaudit und -konzept für die Fußwege in Eimsbüttel

Fußwege stehen leider allzu oft nicht im Rampenlicht der Verkehrsplanung. Doch gerade für Menschen, die sich selbst als Menschen mit Beeinträchtigungen wahrnehmen, ist der öffentliche Raum oft voller unüberwindbarer Hindernisse. Unebenheiten, Wasserlöcher, Wurzeln und Kanten sind Stolperfallen, die zu Stürzen und Verletzungen führen können. Für sichere Fußwege spielt neben der Beseitigung von Stolperfallen auch die Beleuchtung eine entscheidende Rolle, denn gute Lichtverhältnisse sind die Voraussetzung, um auch in den dunklen Abend- und (in den Wintermonaten) Nachmittagsstunden Unebenheiten und Hindernisse rechtzeitig erkennen zu können.

Leider sind auch im Bezirk Eimsbüttel nicht alle Fußwege ausreichend beleuchtet. Das liegt unter anderem daran, dass die vorhandene Straßenbeleuchtung häufig primär auf die Fahrbahn und Radwege ausgerichtet ist. Um den Fußverkehr sicherer zu machen, bedarf es daher vielerorts keiner zusätzlichen Beleuchtung, sondern vielmehr eines Umdenkens in der Prioritätensetzung. Denn während Autos und Fahrräder über eigene Beleuchtungsanlagen verfügen, bleiben Fußgängerinnen und Fußgänger ohne externe Beleuchtung im Dunkeln. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende muss sich daher für die Umsetzung eines „Audit Fußwegebeleuchtung“ sowie eines darauf aufbauenden Konzeptes zur Verbesserung der Fußwegebeleuchtung einsetzen. Folgende Aspekte sind dabei zu berücksichtigen:

  1. Es soll eine Beurteilung der bestehenden Beleuchtungssituation auf Eimsbüttels Fußwegen vorgenommen werden, die die Anforderungen und Bedürfnisse aller Nutzer:innen berücksichtigt. Dabei sollten mögliche Mängel identifiziert und deren Beseitigung priorisiert werden.
  2. Auf der Grundlage der Beurteilungsergebnisse soll ein detailliertes Beleuchtungskonzept entwickeln werden, das Standorte benennt, an denen eine zusätzliche oder verbesserte Beleuchtung der Fußwege erforderlich ist. Hierbei sollen auch die technischen Anforderungen erörtert und insbesondere geprüft werden, inwieweit eine geänderte Ausrichtung der bereits vorhandenen Laternen bereits dazu beitragen kann, Fußwege besser auszuleuchten und damit sicherer zu gestalten.
  3. Die Durchführung des „Audits Fußwegebeleuchtung“ sowie die Ausarbeitung des darauf aufbauenden Konzepts zur Verbesserung der Fußwegebeleuchtung soll in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit Ausschuss für Mobilität, dem Verein Fuß e.V., sowie dem Eimsbütteler Senioren- und Inklusionsbeirat realisiert werden.